Beachtenswerte gerichtliche Entscheidungen
Zusammenstellungen beachtenswerter (Grundsatz-) Entscheidungen, die andere VerteidigerInnen erstritten haben, finden Sie unter den folgenden Links:
Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
HRR-Strafrecht ist ein Service der Hamburger Anwaltskanzlei Strate & Ventzke.
Nachfolgend finden Sie beachtenswerte gerichtliche Entscheidungen (Urteile oder Beschlüsse) aus meiner Praxis.
Keine Entnahme von Körperzellen mittels Blutprobe zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters bei Bewährungsstrafe
Amtsgericht Hamburg 167 Gs 453/10
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte am 18.05.2010 beantragt, zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren anzuordnen, dass dem Betroffenen Körperzellen mittels Blutprobe entnommen und zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters molekulargenetisch untersucht werden.
Der Betroffene war in der Vergangenheit mehrfach wegen Verkauf von Cannabis verurteilt worden. Zuletzt hatte das Landgericht Hamburg den Betroffenen mit Urteil vom 24.11.2009 auf seine Berufung gegen ein Amtsgerichtliches Urteil - unter Einbeziehung einer weiteren Straftat - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ausweislich der Urteilsbegründung hat die Kleine Strafkammer dabei berücksichtigt, dass der Betroffene nach den abgeurteilten Taten nicht wegen weiterer Taten auffällig geworden ist und es sich bei der Strafe erstmals um eine Freiheitsstrafe handelt.
Vor diesem Hintergrund wies das Amtsgericht Hamburg den Antrag der Staatsanwaltschaft ab. Es sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon auszugehen, dass der Betroffene erneut Straftaten begehen würde. Die Entnahme von Körperzellen sei daher nicht zulässig.
Das Mitsichführen von Tierabwehrspray ohne Unbedenklichkeitszertifikat ist nicht strafbar
Regelmäßig führt das neue Waffengesetz zu Verunsicherungen. Schwierig nur, wenn diese Verunsicherungen zu Lasten von Beschuldigten gehen. So erließ das Amtsgericht Kiel ohne weitere Prüfung und Nachfragen einen Strafbefehl gegen einen Beschuldigten, der ein Tierabwehrspray (Pfefferspray) mit sich geführt hatte
Das Verfahren war einzustellen, weil sich aus Gutachten des LKA Schleswig-Holstein und einem Bescheid des BKA ergab, dass Pfeffersprays im Gegensatz zu Reizstoffsprays nicht unter die Bestimmungen des Waffengesetzes fallen auch wenn die Beschriftung auf dem Spray nicht eindeutig oder nicht leserlich ist.
1 Artikel ›››Die Abgabe eines negativen Votums des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Akkreditierung eines Journalisten für den G-8-Gipfel in Heiligendamm war rechtswidrig
Verwaltungsgericht Köln 20 K 1505/08
Die Abgabe eines negativen Votums durch die Beklagte gegenüber dem Bundeskriminalamt zur Frage der Akkreditierung des Klägers als Journalist für den G-8-Gipfel 2007 in Heiligendamm war rechtswidrig.
Dem Kläger, einem politisch engagierten Journalisten, wurde auf ein negatives Votum des Bundesamtes für Verfassungsschutz durch das Bundespresseamt zunächst die Akkreditierung für den G-8-Gipfel in Heiligendamm verweigert. Erst im Rahmen eines Eilverfahrens beim Verwaltungsgericht Berlin wurde die Akkreditierung erteilt. Das Verwaltungsgericht stärkt mit seinem Urteil die Position politisch engagierter Journalisten.
1 Artikel ›››Strafvollzug: Kein Widerruf der Bewährung trotz erneuter Straftat - positive Prognose aufgrund begonnener Therapie
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 2 Ws 164/08 (103/08)
Obwohl aufgrund erneuter Straffälligkeit die Voraussetzungen für einen Widerruf der Bewährung vorlagen erteilt das OLG lediglich die Auflage eine Drogentherapie fortzusetzen.
Umgehung der Rechtsmittel gegen ED-Behandlung durch Anforderung eines Lichtbildes von der Passbehörde rechtswidrig
Landgericht Rostock 19 Qs 65/08
In einem Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung stellte die Betroffene einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht, nachdem die Kriminalinspektion Rostock eine erkennungsdienstliche Behandlung angeordnet hatte. Die Anordnung wurde daraufhin zurückgenommen. Die Polizei forderte dann für das Strafverfahren von der Passbehörde das Passbild der Beschuldigten an und erstellte hiervon eine Wahllichtbildvorlage.
Beschuldigter wegen § 129a StPO darf einen an seinem PKW gefundenen GPS-Peilsender behalten
Amtsgericht Bad Oldesloe 2 C 497/07 (rechtskräftig)
Das Amtsgericht Bad Oldesloe hat festgestellt, dass die bloße Behauptung des Landeskriminalamtes schleswig-holsteinischen Innenministeriums, ein GPS-Peilsender sei im Rahmen eines Verfahrens wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vom Landeskriminalamt am PKW eines Beschuldigten angebracht worden, nicht ausreicht, um einen Herausgabeanspruch zu begründen.
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Ladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung
Verwaltungsgericht Dresden 6 L 122/08
Das Verwaltungsgericht Dresden stellt fest, dass der Verdacht einer Nötigung nicht zur Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung ausreicht. Darüber hinaus werden die konkreten Anforderungen an eine Anordnung des Sofortvollzuges einer ED-Behandlung ausgeführt: diese muss ganz konkret, bezogen auf den Einzelfall begründet sein.
Versammlungsrecht: Beschränkung der Länge von Transparentstangen und Transparenten sowie Verbot von Musik auf Demo rechtswidrig
Verwaltungsgericht Schleswig 3B17/05
Die Beschränkung der Länge von Transparentstangen auf 1,50 m sowie der Transparentbreite auf 2 m, sowie das Verbot des Abspielens von Musik während einer Demonstration sind rechtswidrig. Damit wird eine der "Standardauflagen" der Versammlungsbehörde Kiel in der Zukunft unzulässig.
Presserecht: Teilnahme an Neonazidemonstration mit Transparent rechtfertigt Bildveröffentlichung
Landgericht Düsseldorf 12 O 273/04
Der Antragsteller hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber eines antifaschistischen Internetportals erwirkt, durch die die Veröffentlichung eines Bildes untersagte, dass diesen bei einer Nazidemonstration gegen die Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht" zeigte. Das Landgericht hob die einstweilige Verfügung auf.
Die Sicherstellung von Computern ist unzulässig, wenn nach 9 Monaten eine Auswertung noch nicht erfolgt ist
LG Kiel 32 Gs 72/03
Nach einem Zeitablauf von 9 Monaten seit der Sicherstellung einer Computeranlage, sowie die nach telefonischer Auskunft der Bezirkskriminalinspektion weiterhin erforderliche Zeit von zumindest 2 Monaten bis zur Auswertung stehen außer Verhältnis zu dem sich aus den bisherigen Ermittlungen gegen den Beschuldigten ergebenden Tatverdacht. Die Sicherstellung wurde daher auf die Beschwerde des Beschuldigten aufgehoben.