EuGH: EU-Terrorismuslisten für ungültig erklärt
Keine Strafverfolgung für Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz bis Juni 2007
Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 29.06.2010 sind die im Jahr 2002 eingeführten sog. EU-Terrorismuslisten im Zeitraum bis Juni 2007 ungültig. Eine nationale Strafverfolgung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) wegen einer möglichen Zuwiderhandlung gegen EU-Recht ist insoweit unzulässig. Dem Verfahren vor dem EuGH lag erstmalig eine Vorlagefrage eines nationalen Strafgerichts zu Grunde. In den bisherigen erfahren zu den Terrorismuslisten hatten betroffene Personen und Gruppen direkt beim EuGH Klage eingereicht. Dieses Mal legte das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem derzeit laufenden Strafverfahren gegen zwei türkische Linke wegen vermeintlicher Sammlung von Spendengeldern für eine gelistete Organisation dem EuGH eine Frage über die Gültigkeit einer Listung vor. Gegenstand der Anklage sind vermeintliche Verstöße gegen das AWG in Zusammenhang mit einer orgeworfenen Mitgliedschaft in der DHKP-C. Konkrete Tatvorwürfe betreffen allerdings fast ausschließlich die Arbeit in legalen Kulturvereinen, Solidaritätsarbeit zur menschenrechtwidrigen Situation in türkischen Gefängnissen und die finanzielle Unterstützung politischer Gefangener.
2 Artikel ›››Hausdurchsuchungen in Dresden und Berlin wegen Aufruf zur Blockade des Naziaufmarsches in Dresden
Am heutigen Dienstag führten Polizeibeamte Hausdurchsuchungen in Dresden und Berlin durch. Als Grund wird der Aufruf zur Blockade des Naziaufmarsches in Dresden am 13. Februar genannt. Mobilisierungsflugblätter und Plakate, Computer mit Emailverteilern und mehr wurden sichergestellt. Mit der polizeilichen Großaktion versucht die Staatsanwaltschaft Dresden die antifachistsichen Gegenaktivitäten zu schwächen und die Durchführung des größten Naziaufmarsches in Europa sicherzustellen. Nach den Polizeiaktionen gegen Gegner des G8-Gipfels in Heiligendamm wird hier erneut versucht, Massenproteste zu kriminalisieren.
Antifaschismus lässt sich nicht verbieten
Internetpräsenz des Bündnisses No Pasaran
SMS-Chat-Prozess LG Kiel
Vor der 6. Großen Strafkammer des Landgerichtes Kiel findet seit dem 17. September 2009 die Hauptverhandlung gegen insgesamt sechs an dem Betrieb von SMS-Chat-Diensten beteiligten Personen statt, denen laut Anklage in Mittäterschaft und mittelbarer Täterschaft begangener gewerbsmäßiger Bandenbetrug bzw. Beihilfe dazu vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft Kiel beziffert den Gesamtschaden auf 46.217.332,- Euro bei einer Zahl von 700.718 Geschädigten. Die Verteidigung bestreitet nicht nur die Richtigkeit dieser Angaben, sondern hegt starke Zweifel an der grundsätzlichen Strafbarkeit solcher sog. Mehrwertdienstleistungen.
Der Kollege Dr. Michael Gubitz verteidigt in diesem Verfahren und dokumentiert den Prozess.
14.10.2009: "Nicht-Plädoyer" der Verteidigung im Verfahren wegen Mitgliedschaft in den "militanten gruppen"
Die Verteidigung im sogenannten mg-Verfahren ist zu der festen Überzeugung gelangt, dass ein Schlußplädoyer den Senat nicht beeinflussen ja nicht ein mal erreichen wird. Ein Einhalten formaler Spielregeln, die ihres Inhaltes entkleidet sind, macht für die Verteidigung jedoch keinen Sinn. Die Verteidigung verzichtet daher auf einen Schlußvortrag.
1 Artikel ›››21.4.2009 Pressemitteilung der Verteidigung im „mg“-Verfahren: Informationen des V-Mannes vom "Hörensagen"
Nachdem in der vorangegangen Verhandlung deutlich wurde, dass das BKA sich durch eigene unter Pseudonymen erstellten Textbeiträgen an der sogenannten Militanzdebatte beteiligt hatte und dies sowohl dem Gericht als auch der Verteidigung gegenüber zu verschleiern versucht hatte, wurde am gestrigen Verhandlungstag eine Stellungnahme der Bundesanwaltschaft hierzu erörtert. In dieser Stellungnahme heißt es, diese Textbeiträge seien in Kenntnis der Bundesanwaltschaft verfasst worden. Allerdings sei vergessen worden das BKA darauf aufmerksam zu machen, dass diese eigenen in den Akten als solche Kenntlich zu machen seien. Dieses Versehen habe dazu geführt, dass das Gericht in Unkenntnis gehalten wurde.
1 Artikel ›››26. März 2009: Pressemitteilung der Verteidigung im „mg“-Verfahren - BKA Zeuge lügt – BKA manipuliert Akte
Am heutigen Tag wurde die Vernehmung des BKA-Zeugen Oliver Damm vor dem Kammergericht fortgesetzt. Auf ausdrückliche Fragen der Verteidigung nach der Urheberschaft eines veröffentlichten Diskussionsbeitrages zu militanten Aktionen erklärte der Zeuge Damm nicht zu wissen, wer den Text verfasst hat obwohl der Text von Mitarbeitern des Bundeskriminalamtes stammt. Erst nachdem ihm sein eigener Vermerk, der dem Gericht allerdings nicht vorliegt und aus dem sich die Urheberschaft des BKA ergibt vorgelegt wurde, gab er zu, dass dieser Text vom BKA stammt und dass es daneben noch einen weiteren Beitrag des BKA in der so genannten Militanzdebatte gab.
1 Artikel ›››25. Februar 2009: Presseerklärung der Verteidigung
Befragung des Vizepräsidenten des BfV im „mg“-Verfahren für die Anklage ergebnislos – Aussage eines angeblichen V-Mannes nicht überprüfbar
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