Polizei- & Ordnungsrecht


Platzverweise und Ingewahrsamnahmen

Platzverweise und Ingewahrsamnahmen sind inzwischen Alltag bei Versammlungen und Demonstrationen. Gesetzliche Grundlage für das Vorgehen der Polizei sind die Polizeigesetze der Länder, in Schleswig-Holstein das Landesverwaltungsgesetz, oft im Zusammenspiel mit dem Versammlungsgesetz, welches bislang bundesweit galt und nun zunehmend von Versammlungsgesetzen der Bundesländern ersetzt wird.

In der Regel können Betroffene gegen Platzverweise erst im Nachhinein vorgehen; beispielsweise können sie versuchen, die Rechtswidrigkeit der Maßnahme gerichtlich feststellen zu lassen. Ofmals sehen sich Demonstrationsteilnehmer/innen aber auch nach erlittener Freiheitsentziehung Geldforderungen für die Kosten des Gewahrsams ausgesetzt. Auch hiergegen kann, jedenfalls in Schleswig-Holstein, gerichtlich vorgegangen werden, indem die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüft wird.

Wichtig ist in solchen Fällen auch die Beratung darüber, welche Informationen über die Betroffenen gespeichert sind, welche Auskunft- und Löschungsansprüche bestehen. Denn oftmals sind Eintragungen in Polizeidateien der Hintergrund für Maßnahmen der Polizei. Einerseits bestehen heute umfangreich Auskunftspflichten, andererseits erschwert die Verknüpfung der unterschiedlichsten Dateien die Löschung enorm. Viele Rechte können Betroffene nach Beratung selbstständig wahrnehmen, die gerichtliche Durchsetzung ohne anwaltliche Vertretung ist nahezu unmöglich.

Ich beteilige mich an der anwaltlichen Begleitung von Demonstrationen zur Durchsetzung und Kontrolle von Grundrechten und war Teil des anwaltlichen Notdienstes während der Gegenaktivitäten zum G8-Gipfel in Rostock/Heiligendamm und während des Castortransports im Wendland im Herbst 2010. Ich berate Einzelpersonen wie Organisationen zu Fragen der Auskunftserlangung und vertrete bei Klagen gegen rechtswidrige Polizeimaßnahmen.