22.10.2019 Presseerklärung RAin von der Behrens und RA Theune

 

Am Freitag, den 25. Oktober 2019, beginnt vor dem Kammergericht Berlin die Hauptverhandlung gegen Yildiz Aktas (50). Als erster Frau in Deutschland wird ihr vorgeworfen, sich als Mitglied in der PKK in den Jahren 2013/2014 nach § 129b StGB1 strafbar gemacht zu haben. Ihr droht die Verurteilung zu einer Haftstrafe. 

1 § 129b Absatz 1 StGB stellt die Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“, als die die PKK in Deutschland weiterhin gilt, unter Strafe und regelt, dass die Strafverfolgung von einer ministeriellen Ermächtigung abhängig ist. 

Dieses Verfahren wird in einer Zeit geführt, in der die Türkei durch ihren völkerrechtswidrigen Einmarsch in Nordsyrien die auch gerade für Frauen fortschrittlichen Strukturen in den dortigen kurdischen Gebieten zerstört. 

Damit wird in Deutschland eine Frau kriminalisiert, die sich in der Türkei als feministische kurdische Politikerin jahrzehntelang für die Rechte der Frauen* eingesetzt hat. Für ihren Einsatz zahlte sie einen hohen Preis: 

Bereits im Alter von zwölf Jahren wurde sie unmittelbar nach dem Militärputsch vom 12. September 1980 inhaftiert. Als jüngste weibliche Gefangene wurde sie in dem als Hölle von Diyarbakir zu trauriger Berühmtheit gelangten Gefängnis gefoltert und unvorstellbaren Bedingungen ausgesetzt. 

Über zwei Jahrzehnte hat Yildiz Aktas in den legalen kurdischen Parteien in der Türkei in hohen Positionen für die Rechte von Kurd*innen, für Gleichberechtigung und Demokratie gestritten. Ihr offensives Eintreten führte zu einer Vielzahl von Strafverfahren wegen Meinungsäußerungsdelikten, zu weiteren Inhaftierungen und unzähligen Festnahmen. 

Schließlich flüchtete sie aufgrund einer weiteren drohenden Inhaftierung 2012 nach Deutschland und wurde hier als Asylberechtigte anerkannt. 

Im Frühjahr 2018 wurde Yildiz Aktas aufgrund eines Haftbefehls des Kammergerichts Berlin in ihrer Wohnung in Esslingen (Baden-Württemberg) früh morgens durch ein Sonderkommando festgenommen. Sie wurde für drei Monate in der JVA Lichtenberg (Berlin) inhaftiert, später jedoch von der Untersuchungshaft verschont. Festnahme und Haft hatten gravierende gesundheitliche, bis heute anhaltende Folgen für sie. 

Das Strafverfahren gegen Yildiz Aktas beruht auf einer politischen Entscheidung des Bundesjustizministeriums, das unter Berücksichtigung der außenpolitischen Interessen Deutschlands eine sogenannte Verfolgungsermächtigung erteilt hat. Rechtsanwalt Theune äußert darüber sein Unverständnis: „Auf der einen Seite kritisieren sämtliche Regierungsmitglieder den völkerrechtswidrigen Angriff der Türkei auf die Kurden in Nordsyrien. SPD-Fraktionschef Mützenich fordert ein Verfahren gegen Erdogan vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den 

Haag. In Wahrheit werden aber nach wie vor auch in Deutschland nicht türkische Kriegsverbrecher, sondern Folteropfer wie Yildiz Aktas verfolgt.“ 

Die Verteidigung von Frau Aktas fordert die sofortige Rücknahme der Verfolgungsermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Ein entsprechender Antrag beim Ministerium wurde am 21. Oktober 2019 gestellt. 

Prozessbeginn am 25. Oktober 2019 im Kammergericht Berlin, Elßholzstr. 30 – 33, 10781 Berlin, um 9.00 Uhr. Die Folgetermine sind: 29.10.2019, 05.11.2019, 07.11.2019, 15.11,2019, 29.11.2019, 06.12.2019, 16.12.2019, 17.12.2019, 20.12.2019, jeweils um 9.00 Uhr. 

 

Rechtsanwältin Antonia von der Behrens Kottbusser Damm 94, 10967 Berlin, vdbehrens@kottbusserdamm.net

Rechtsanwalt Lukas Theune Karl-Marx-Str. 172, 12043 Berlin, post@ra-theune.de