Ich übernehme als erfahrener Strafverteidiger die Vertretung von Nebenklagen bei rassistisch und neonazistisch motivierten Straftaten.
Nebenklageverfahren geben den Betroffenen bestimmter, besonders einschneidender Straftaten die Möglichkeit, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen. Es können beispielsweise sowohl im vorgerichtlichen Verfahren als auch im Strafprozess Anträge gestellt werden, man erhält Akteneinsicht und kann sich an der Befragung der Angeklagten und Zeuginnen/Zeugen beteiligen. Es besteht auch die Möglichkeit, bereits im Strafverfahren Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen.
Rechtspolitisch ist das Recht der Nebenklage durchaus problematisch – die weitere Schwächung der Position des Angeklagten und seiner Rechte, die ja häufig mit so genannten Opferinteressen begründet wird, prägt eine gefährliche Entwicklung, in der sich die Gesellschaft ihren Pflichten zur Resozialisation von Straftätern mehr und mehr entzieht und statt dessen gesellschaftlich verursachte Fehlentwicklungen durch die Schaffung neuer, härterer Gesetze einzudämmen versucht.
Insbesondere bei der Verfolgung rassistisch und neonazistisch motivierter Straftaten bestehen allerdings besondere, nur schwer nachvollziehbare, Hemmschwellen bei den Strafverfolgungsbehörden. Eine engagierte Vertretung der Verletzteninteressen, sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung, ist oft die einzige Möglichkeit, die Mauer von Ignoranz und stillschweigender Zustimmung zu durchbrechen, die die Betroffenen solcher Straftaten ein weiteres Mal bedroht.
Ich halte es für wichtig, auch gesellschaftliche Gleichgültigkeit gegenüber solchen Übergriffen und das Versagen von Polizei und Justiz im Strafverfahren zu thematisieren.
Durch konsequente Einmischung in den Gang des Ermittlungsverfahrens und des Hauptverfahrens können oft die Interessen der Geschädigten durchgesetzt werden. Gleichzeitig können im Rahmen der Nebenklagetätigkeit, auch durch offensive Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung, die politischen Hintergründe rassistischer und neonazistischer Straftaten aufgedeckt werden. Gerade Betroffene solcher Taten müssen im Strafverfahren in die Lage versetzt werden, die Aufklärung aktiv mitzugestalten.