Landgericht Lüneburg 4 0 76/16, Urteil vom 02.05.2016 (rechtskräftig) Die Grenzen der Meinungsäusserung in der alltäglichen politischen Auseinandersetzung sind immer wieder schwer zu bestimmen. Gerade bei Meinungsäusserungen mit Tatsachenkern, wenn also ein Verhalten einer Person im öffentlichen Raum politisch bewertet wird, fühlen sich manche, die gerne hart austeilen, schnell beleidigt.
„Bezeichnung als „Nazi“ ist nicht immer eine Beleidigung“ weiterlesen